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22.05.2026
09:00 Uhr
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Airlines streichen Flüge und verweisen auf hohe Kerosinpreise. Wann Sie Geld zurückbekommen und welche Hilfe und Entschädigungen Ihnen zustehen.

Der Sommerurlaub in die Ferne ist gebucht, die Vorfreude groß – doch in den Nachrichten ist die Rede von explodierenden Kerosinpreisen und massenhaften Flugstreichungen. Die skizzierten Folgen: im besten Fall nachträgliche Preissteigerungen und Umbuchungen, im schlimmsten Fall komplette Stornierungen.
Für Verbraucher hat der seit Ende Februar 2026 laufende Iran-Krieg vieles verteuert und für Unsicherheit gesorgt. Aber für die Luftfahrt hat die Auseinandersetzung Folgen – angefangen bei steigenden Kerosinpreisen bis zu einem möglichen Kerosinmangel. Einen solchen bezeichnete der europäische Dachverband für Flughafenbetreiber – ACI Europe – Mitte April als möglich.
Doch Flugpassagiere sind Umbuchungen, Stornierungen oder nachträglichen Preiserhöhungen nicht schutzlos ausgeliefert. Im Folgenden erklären wir, welche Rechte Sie haben – wenn die Airline auf Kerosinmangel oder gestiegene Treibstoffkosten verweist. Dabei gehen wir auch auf den Unterschied zwischen individueller Flugbuchung und Pauschalreise ein, dabei gibt es nämlich Unterschiede.